Veröffentlichung Haushaltsplan Neenstetten 2026

Öffentliche Bekanntgabe 

das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 28.05.2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 21.05.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 bestätigt. Der Haushaltserlass ist dem Gemeinderat bekannt zu geben.

Die Haushaltssatzung ist nunmehr gemäß § 81 Absatz 3 der Gemeindeordnung nach den Bestimmungen der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist der Haushaltsplan an sieben Tagen (Arbeitstagen, an denen das Rathaus geöffnet ist) öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.