Wasseranschluss anmelden

Alternativbezeichnung: Wasser/Gas/Strom

Hier finden Sie Informationen zu: 
- Bauwasser mit Meldeformularen
- Einbau des Wasserzählers
- Stromversorgung
- Glasfaser
- Nahwärmeversorgung

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie planen einen Neubau oder einen Umbau.

Bauwasser
Wenn bereits ein Grundstücksanschluss bis ins Baugrundstück verlegt ist, wird vom Bauherrn ein Installationsunternehmen für den Bauwasseranschluss inkl. Zähler beauftragt. Beginn und Ende der Bauwasserentnahme ist der Gemeinde Neenstetten anzuzeigen. Sollte trotz Empfehlung kein Wasserzähler für das Bauwasser eingebaut werden, erfolgt die Abrechnung als Pauschale gemäß § 45 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Neenstetten.

Einbau des Wasserzählers
Unmittelbar nach Fertigstellung des Rohbaus ist der Einbau des Wasserzählers bei der Gemeinde Neenstetten zu beantragen. Der Einbau erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde
Neenstetten. Der Zähler bleibt Eigentum der Gemeinde. Die Messstrecke (Zu- und Ableitung zum Wasserzähler) ist vom Anschlussnehmer herzustellen. Die verspätete Beantragung des Einbaus eines Wasserzählers stellt eine unberechtigte Wasserentnahme dar und wird entsprechend den satzungsrechtlichen und gesetzlichen Bußgeldvorschriften verfolgt.

Stromversorgung
Baustrom bzw. der Netzanschluss werden vom Bauherrn veranlasst.
Kontakt:
EnBW ODR AG, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen
07961/82-0
www.odr.de

Glasfaser
Die Glasfaseranbindung wird vom Bauherrn veranlasst.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Verwaltungsverband Langenau, Technisches Bauamt
Telefon: 07345/96 40 – 543
E-Mail: thomas.klenz@vv-langenau.de

keine

kein

Für den Bauwasserzähler: Installationsunternehmen und Gemeinde Neenstetten
Für den Wasserzähler: Gemeinde Neenstetten
Für die Stromversorgung: EnBW ODR AG, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen, 07961/82-0, www.odr.de
Für den Glasfaseranschluss: Verwaltungsverband Langenau, Technisches Bauamt, 07345/9640-543