Entsorgung von Fallobst
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Information der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
Grundsätzlich handelt es sich bei Fallobst um Biomüll. Fallobst aus privaten Grün- und Gartenflächen, das sich nicht anderweitig verwerten lässt, kann in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben werden. Auf den Grüngutsammelplätzen wird Fallobst nicht angenommen.
Wie bereits im vergangenen Jahr bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb für seine Kundinnen und Kunden für etwas größere Mengen wieder eine kostenlose Abgabemöglichkeit an.
Ab 1. August 2026 bis voraussichtlich 30. September 2026 kann Fallobst in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei den sechs Entsorgungszentren im Landkreis (Blaustein, Ehingen, Erbach, Laichingen, Langenau und Schelklingen) sowie auf der (ehemaligen) Deponie Beckenghau in Dietenheim-Regglisweiler abgegeben werden.
Hierfür werden an den genannten Standorten eigene Container für das Fallobst bereitgestellt. Die Anlieferer werden gebeten, sich bei der Anlieferung bei den Mitarbeitern zu melden und die jeweils geltenden Öffnungszeiten zu beachten.