Forstreviergebiet Altheim (Alb) - Neenstetten

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Zuständigkeit Forstreviergebiet Altheim Alb

Zum 01.05.2026 unterfällt das Forstrevier Altheim (Alb) einer Neuorganisation durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

Der Kommunalwald und sonstiger Körperschaftswald der Gemeinden Altheim (Alb), Ballendorf, Börslingen und Neenstetten wird auch weiterhin vom Forstrevier Altheim (Alb) betreut. Zusätzlich wird vom Forstrevier Altheim (Alb) ab 01.05.2026 der Gemeinde- und sonstige Körperschaftswald im Gebiet der Gemeinde Amstetten betreut.


Für den Privatwald der Gemeinden Altheim (Alb), Ballendorf, Börslingen und Neenstetten wird weiterhin das Forstrevier Altheim (Alb) zuständig sein.


Bitte beachten Sie: Der zuständige Revierleiter des Forstreviers Altheim (Alb) wird sich ab dem 01.05.2026 ändern.

Die Leitung übernimmt zukünftig:

Romeo Börschel

Tel.: 0173 / 5553512

E-Mail: Romeo.Boerschel@alb-donau-kreis.de