Pflichtumtausch von Führerscheinen
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers schrittweise ihre Gültigkeit. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.